GESETZLICHE REGELUNGEN (KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ)

zur Rücknahme und umweltverträglichen Verwertung von Industriealtbatterien sowie von Transportkartons und Verpackungsmaterial.

Movena GmbH arbeitet als Hersteller für die umweltverträgliche Verwertung der wieder aufladbaren Lithium-Ionen-Akkus und der Kartonagen mit entsprechend autorisierten Fach-Unternehmen zusammen. Movena GmbH erfüllt damit die vom Gesetzgeber festgelegten Anforderungen nach der Verpackungsverordnung, dem Batteriegesetz sowie dem ElektroG (Stiftung Elektro-Altgeräte Register).

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sind Sie als Verbraucher verpflichtet, Akkus („Batterien“) in einer kommunalen Sammelstelle, im Handel bei Ihnen vor Ort oder bei uns zurückgeben. Das gleiche gilt für Transportkartons, die Sie aber bitte erst dann entsorgen, wenn Sie eine Rücksendung des Movena-Bikes innerhalb der Gewährleistungszeit ausschließen können, Metallteile sowie das Ladegerät. Die erwartete „Lebensdauer“ des Produkts beträgt 15 Jahre. Alle Bauteile werden damit einer fachgerechten Weiterverarbeitung zugeführt.

MOVENA Partner u.a.:
Take-e-way, Hamburg: Wir haben die Verpflichtungen nach „BattG“ und „ElektroG“/WEEE an Take-e-way delegiert. Diese fungieren in Kooperation mit weiteren als beauftragter Dritter im Sinne des § 19 BattG in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 und 3 KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts-/Abfall-Gesetz).
Take-e-way organisiert auch Unternehmen, die als beauftragte Dritte im Sinne der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) fungieren.

MOVENA ist beim Umweltbundesamt unter der Melderegisternummer 21003792 gelistet (siehe unter: https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de).

Als Hersteller im Sinne des ElektroG ist MOVENA GmbH bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: DE67906364